DETEKTEI HUBER
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AGB | Gewerbeordnung
Wissenswertes zur Frage nach dem Honorar

Die Tätigkeit eines Detektivs ist eine Personaldienstleistung,
die nach Zeitaufwand abgerechnet wird .
Zusätzlich zum Stundenhonorar entstehen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit und Zuschläge für Einsätze an Sonn - und Feiertagen. Hinzu kommen noch Kosten für Kilometergeld pro gefahrenem Einsatzkilometer. Sollte für den Einsatz spezielle Technik notwendig sein, so unterliegt dies ebenfalls einer gesonderten Verrechnung. Die Kosten sind individuell verhandelbar. Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer pauschalierten Kostenverrechnung.

In der österreichischen Rechtsordnung gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Die Kosten der notwendigen Beauftragung gelten in bestimmten Fällen als Rechtsverfolgungskosten. Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven, Rechtsanwälten und Sachverständigen notwendig gemacht hat,muss dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen.