| |
DETEKTEI HUBER A-1150 Wien Braunhirschengasse 51
AGB | Gewerbeordnung |
|
![]() ![]() ![]()
|
||
|
Die Tätigkeit eines Detektivs ist eine Personaldienstleistung, In der österreichischen Rechtsordnung gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Die Kosten der notwendigen Beauftragung gelten in bestimmten Fällen als Rechtsverfolgungskosten. Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven, Rechtsanwälten und Sachverständigen notwendig gemacht hat,muss dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen. |
||
|
||