Detektei Huber

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Honorar

Detektei Honorar Wien

Wissenswertes zur Frage nach dem Honorar

Die Tätigkeit eines Detektivs ist eine Personaldienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird .
Zusätzlich zum Stundenhonorar entstehen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit und Zuschläge für Einsätze an Sonn - und Feiertagen.
Hinzu kommen noch Kosten für Kilometergeld pro gefahrenem Einsatzkilometer.

Sollte für den Einsatz spezielle Technik
(z.B.: GPS Tracking) notwendig sein, so unterliegt dies ebenfalls einer gesonderten Verrechnung.
Die Kosten sind individuell verhandelbar. Es besteht in bestimmten Fällen über Anfrage die Möglichkeit einer pauschalierten Kostenverrechnung.

Die Mindestverrechnung pro Einsatz beträgt 3 Stunden.
Innerhalb Wiens beträgt die An- bzw. Abfahrtszeit je eine halbe Stunde.
Barauslagen werden gesondert verrechnet.


Verursacherprinzip

In der österreichischen Rechtsordnung gilt das sogenannte Verursacherprinzip.
Die Kosten der notwendigen Beauftragung gelten in bestimmten Fällen als Rechtsverfolgungskosten.
Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven, Rechtsanwälten und Sachverständigen notwendig gemacht hat, muss dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen.